Wir betreuen kleine und mittelständische Unternehmen, Investoren,
Gläubiger und Berater sowie Privatpersonen bei sämtlichen
gesellschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragen.
Sie möchten wissen, was Sie als Gesellschaftsorgan (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) in bestimmten Situationen zu beachten haben, und was Ihre Rechte und Pflichten sind.
Sie benötigen Unterstützung bei der Gestaltung Ihrer Finanzierung.
Sie wollen Ihre Geschäftsbeziehungen solide und rechtssicher gestalten.
Sprechen Sie uns in jeder Phase an!
Sie möchten sich an einem Unternehmen beteiligen. Sie wollen Ihre Beteiligung möglichst rechtssicher gestalten.
Oder Sie möchten ein Unternehmen aus der Insolvenz erwerben. Auch im Rahmen eines Insolvenzplans ist Ihr Einstieg als Beteiligungsinvestor möglich.
Oder ein Unternehmen aus Ihrem Beteiligungsportfolio gerät in eine Schieflage. Sie müssen abwägen, ob Sie besser aussteigen und eine Insolvenz in Kauf nehmen, oder ob die Risiken einer Insolvenz so groß sind, dass Sie besser weitere Mittel zuführen.
Lassen Sie uns zusammen abwägen, wie Sie am schnellsten und zuverlässigsten an Ihr Ziel kommen!
Wenn die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens aus den Fugen geraten ist, oder sich gar eine existenzbedrohliche Situation ankündigt, sollten Sie als Geschäftsführer Maßnahmen ergreifen – schnellstmöglich, geordnet und überlegt. Unser Ziel ist es, einen sicheren und gangbaren Weg für Sie zu finden.
Zunächst analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, wo Sie stehen. Im nächsten Schritt können wir Ihnen sagen, was Sie tun dürfen oder sollten und was nicht. Zu langes Abwarten zwingt Unternehmer häufig in die Knie. Wir arbeiten eine Strategie aus, wann Sie wie handeln sollten. Grundsätzlich gilt: je länger Sie zögern, desto geringer wird Ihr Handlungsspielraum (sowohl in finanzieller Hinsicht als auch im Hinblick auf Ihre rechtlichen Möglichkeiten).
Unternehmen Sie die notwendigen Schritte, bevor es zu spät ist!
Der Insolvenzverwalter behauptet, Sie hätten die Insolvenz schon früher anmelden müssen. Er fordert von Ihnen umfangreiche Zahlungen zurück, die vom Unternehmen seit der behaupteten Insolvenzreife bezahlt worden sind. Oder Sie waren Aufsichtsratsmitglied eines insolventen Unternehmens. Der Insolvenzverwalter argumentiert, Sie hätten als Aufsichtsrat auf eine rechtzeitige Insolvenzantragstellung des Vorstands hinwirken müssen.
Wir analysieren die Situation und erarbeiten eine sinnvolle Verteidigungsstrategie.
Ganz gewöhnliche Geschäftsvorfälle im Vorfeld der Insolvenz können später eine Haftung auslösen.
Damit Sie nichts übersehen oder unwissentlich die falschen Schritte zur falschen Zeit veranlassen, beraten wir Sie auch schon vor der Insolvenz.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung aus einer Vielzahl von Haftungsprozessen!
Sie möchten Ihre unternehmerische Tätigkeit, zum Beispiel in der Rechtsform einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG, von Anfang auf eine gute Grundlage stellen.
Sie wollen die Verhältnisse unter mehreren Gesellschaftern so regeln, dass es schon gar keine Streitigkeiten gibt, oder falls doch, zumindest klare Regeln bestehen.
Sie befinden sich mit Ihren Gesellschaftern bereits im Streit und suchen nach Lösungswegen.
Sie wollen Ihr Unternehmen oder Teile davon verkaufen, oder Ihre Unternehmensstruktur ändern.
Wir stehen Ihnen in jeder Phase Ihres unternehmerischen Lebens beratend zur Seite.
Sie möchten eine Geschäftsbeziehung so begründen, dass Sie im Ernstfall in höchstem Maße geschützt sind. Wir diskutieren mit Ihnen Verhaltensregeln und Vertragsgestaltungen, die Ihr Risiko minimieren.
Sie sind in Vertragsbeziehung mit einem Unternehmen, das sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, möchten aber aufgrund langjähriger Zusammenarbeit eine Zahlungserleichterung gewähren und/oder den Kunden weiter beliefern. Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich, ohne dadurch noch mehr zu riskieren?
Oder Ihr Vertragspartner ist insolvent, und der Insolvenzverwalter verlangt von Ihnen die Rückzahlung von Zahlungen, die Sie noch erhalten haben.
Arbeiten Sie mit uns gemeinsam eine Strategie aus, die Ihnen größtmögliche Sicherheit bietet!
Nicht jede Krise lässt sich abwenden. In unserer schnelllebigen Zeit ändert sich das Marktumfeld oft schneller als Sie reagieren können. Wenn die Insolvenz unvermeidbar ist, müssen Sie auch rechtzeitig den Weg zum Insolvenzgericht antreten. Sonst geraten Sie in eine persönliche Haftung. Die gutgemeinte Idee von der GmbH hilft dann nur noch wenig.
Sie haben vielleicht für Kredite Ihres Unternehmens gebürgt oder Sicherheiten aus Ihrem Privatvermögen gestellt. Die Insolvenz Ihres Unternehmens kann sich auch auf Sie persönlich auswirken. Wir analysieren, ob bei Ihnen eine außergerichtliche Schuldenbereinigung erfolgversprechend ist.
Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung kann für Sie persönlich eine neue Zukunft bieten.
Sie haben einen Kreditkunden, der in die Krise geraten ist, und den Sie als Kreditpartner bei einer Sanierung begleiten möchten? Wir diskutieren mit Ihnen die Risiken einer Insolvenz Ihres Kunden, insbesondere ob Sie in einem solchen Fall Sicherheiten verlieren könnten, weil der Insolvenzverwalter diese anfechten könnte.
Vertrauen Sie auf unser Wissen im Anfechtungsrecht!