Wir Bieten

In den Bereichen Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht beraten wir
unsere Mandanten in allen unternehmerischen Phasen.
Vorausschauend planen wir notwendige Schritte und erarbeiten Strategien
sowohl für ein erfolgreiches Unternehmen als auch in
Krisenzeiten durch umsichtiges Handeln.

Gesellschaftsrecht

Wie bei einer Bergtour bedarf es auch im Geschäftsleben der ständigen Neuorientierung.

Eine vorausschauende Planung und umsichtige Entscheidungen gewährleisten das Wachsen Ihres Unternehmens und das Erreichen Ihrer unternehmerischen Ziele.

Wir begleiten Sie auf dem ganzen Weg und beraten Sie vor und während des Auf- und Ausbaus Ihres Geschäfts.

  • Gesellschaftsverträge, Satzungen
  • Rechte und Pflichten als Gesellschaftsorgan (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat)
  • Beteiligung an Unternehmen
  • Kapitalerhöhungen
  • Beteiligung eines Investors zur Kapitalstärkung
  • Erwerb einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen
  • Veräußerung des eigenen Unternehmens oder eines Teils davon
  • Beratung bei der Finanzierung
  • Haftung der Geschäftsführungsorgane (D&O)
  • Auseinandersetzung von Gesellschaften
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Restrukturierung von Gesellschaften
  • Liquidation
  • „Geplante“ Insolvenz
  • Schutz vor persönlicher Haftung
  • Sanierung von Unternehmen

INSOLVENZRECHT

Zu unseren Leistungen gehören die Gestaltung insolvenzsicherer Verträge und die Abwehr von Anfechtungs- oder Haftungsansprüchen gegen Sie oder Ihr Unternehmen.

Ist eine Insolvenz für Ihr Unternehmen unvermeidbar oder kann die Krise durch eine geplante Insolvenz behoben werden, begleiten wir Sie auch im Insolvenzverfahren.

  • Beratung in der Krise und im Vorfeld der Insolvenz
  • Berücksichtigung von Risiken einer möglichen Insolvenz
  • Möglichst insolvenzsichere Gestaltung von Verträgen
  • Möglichst insolvenzfeste Gestaltung von Rechtsbeziehungen innerhalb von Unternehmensgruppen (Konzernen)
  • Abwehr von Anfechtungsansprüchen, die Insolvenzverwalter gegen Gesellschafter und/oder Gläubiger erheben
  • Verteidigung gegen Haftungsansprüche, die Insolvenzverwalter gegen Gesellschafter oder Geschäftsführer geltend machen
  • Beratung von Gläubigern bei Insolvenz(gefahr) des Geschäftspartners
  • Unternehmenskauf aus der Insolvenz
  • Rechtliche Begleitung von Schutzschirmverfahren und der Eigenverwaltung
  • Vorbereiten, erstellen und begleiten von Insolvenzplänen
  • Beteiligung im Rahmen eines Insolvenzplans
  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung